Unsere Aufgaben

Mitbestimmung:

Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitszeiten, Entlohnungsgrundsätzen, Schichtplänen, Versetzungen und Einstellungen.

Überwachung:

Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsschutzvorschriften. 

Schutz:

Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 

Förderung:

 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Integration von Schwerbehinderten und Ausländern 

Vertretung:

Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber 

Beratung:

Beratung des Arbeitgebers zu sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten 

Vermittlung:

Vermittlung und Ausgleich von Interessensgegensätzen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber

Anregungen:

Prüfung,Bearbeitung und Weiterleitung von Anregungen aus der Belegschaft 

Beschwerden:

Prüfung,Bearbeitung und Weiterleitung von Beschwerden aus der Belegschaft 

Der Betriebsrat ist gesetzlich verpflichtet, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Er unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht.